Amtliche Bekanntmachungen

Satzung über die öffentliche Bestattungseinrichtung der Stadt Beilngries (Friedhofs- und Bestattungs

Bekanntmachung

Der Stadtrat der Stadt Beilngries hat am 22.01.2026 eine Satzung über die öffentliche
Bestattungseinrichtung der Stadt Beilngries (Friedhofs- und Bestattungssatzung) beschlossen.

Die Satzung tritt am Tage nach der amtlichen Bekanntmachung in Kraft.

Sie liegt in der Verwaltung der Stadt Beilngries, Hauptstraße 24, 92339 Beilngries,
I. Stock, Zimmer 13, während der allgemeinen Geschäftsstunden auf.

Beilngries, den 29.01.2026
Stadt Beilngries

gez. 

Helmut Schloderer
1. Bürgermeister

Friedhofs- und Bestattungssatzung vom 28.01.2026

Bebauungsplan Nr. 93.1 „Beim Schützenhaus“ - 1. Änderung und 66. Änderung des FNP in Kevenhüll

Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 1 BauGB

Weitere Unterlagen finden Sie hier

Kommunalwahlen am 8. März 2026

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des ersten Bürgermeisters und des Stadtrats am 08.03.2026 in der Stadt Beilngries

Die Bekanntmachungen liegen in der Verwaltung der Stadt Beilngries, Hauptstraße 24, 92339 Beilngries,
 I. Stock, Zimmer 13, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf.
(Ebenso können diese mit dem nachfolgenden Button heruntergeladen werden.)

Download der Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des BürgermeistersDownload der Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des StadtratsDownload der Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrats - Anlage

Bekanntmachung - Hinweise zum Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten

Bekanntmachung vom 21.01.2026

Bekanntmachung Wahl der Kommandanten Feuerwehr Biberbach am 31.01.2026

Einladung zur Wahl 2026 des Kommandanten der Feuerwehr Biberbach

Bekanntmachung der TenneT TSO GmbH

Ankündigung von bodenkundlichen und geotechnischen Vorarbeiten Juraleitung: 380-kV-Ersatzneubau Raitersaich-Altheim

Als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber in der Region plant die TenneT TSO GmbH den Bau der neuen 380-kV-Leitung von Raitersaich nach Altheim und damit den Ersatz der bestehenden Leitung.

Im Kontext des laufenden Genehmigungsverfahrens, dem sogenannten Planfeststellungsverfahren, müssen notwendige Vorarbeiten durchgeführt werden. Hierzu gehören unter anderem Bodenuntersuchungen, um für das Planfeststellungsverfahren wichtige Informationen zu gewinnen.

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass diese Arbeiten spätestens 14 Tage vor Beginn ortsüblich in den Kommunen bekannt gegeben werden.

Nach § 44 Abs. 1 EnWG sind Eigentümer oder Nutzungsberechtigte der betroffenen Grundstücke verpflichtet, die zur Vorbereitung der Planung des Vorhabens notwendigen Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen sowie sonstige Vorarbeiten durch den Träger des Vorhabens oder von ihm Beauftragten zu dulden.
Das Ingenieurbüro IG Braunschweig GmbH führt die Bodenuntersuchungen im Auftrag von TenneT durch. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich anhand eines von TenneT ausgestellten Berechtigungsnachweises vor Ort ausweisen können.

Die Bekanntmachung liegt in der Verwaltung der Stadt Beilngries, Hauptstraße 24, 92339 Beilngries,
 I. Stock, Zimmer 13, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf.

(Ebenso kann diese mit dem nachfolgenden Button heruntergeladen werden.)


Download Bekanntmachung Juraleitung